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SEHSCHULE
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Kinderaugen
– gutes Sehen ist keine
Selbstverständlichkeit
Achten
Sie auf die Augen Ihres Kindes –
eine übersehene Anomalie kann zu einer unwiederbringlichen
Beeinträchtigung in der Entwicklung der Sehleistung Ihres
Kindes führen - Ihr
Kind wird es Ihnen
später danken.
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Die
Sehschule
In Zusammenarbeit
mit der erfahrenen Orthoptistin
Dagmar
Wurm M.A. werden in
unserer Sehschule Kinder
jeden Alters, aber auch Erwachsene
untersucht und bei Bedarf behandelt.
Untersucht werden Bewegungsstörungen der Augen (Schielen
mit und ohne Doppelbilder), Augenzittern, Sehschwäche
und alle damit zusammenhängenden Krankheitsbilder.
Die Untersuchung
von Kindern braucht
Erfahrung und
eine besondere Zuwendung und ist in jedem Lebensalter möglich.
Auch in den ersten Lebenswochen können Sehfehler (Kurz-, Weit-
oder Stabsichtigkeit) oder andere Anomalien der Augen sicher
diagnostiziert werden.
Rechtzeitiges Handeln ist ganz wichtig! So sollte zum Beispiel eine
drohende Sehschwäche möglichst in den ersten vier
Lebensjahren therapiert werden, denn mit fortschreitendem Alter wird es
bedeutend schwieriger und ab dem 10. Lebensjahr nahezu
unmöglich.
Je früher mit einer entsprechenden Therapie begonnen wird,
umso
rascher und erfolgreicher wird sie sein – verlieren sie also
keine wertvolle Zeit!
Die Sehentwicklung ist eine Leistung des Gehirns und wird in den ersten
Lebensjahren weitgehend abgeschlossen. Eine Operation in
späteren
Jahren kann eine Sehschwäche (nicht erlernte
Sehfähigkeit)
nicht mehr ausgleichen!

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Untersuchungsraum
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Eine
Sehschwäche droht bei:
- Sehfehlern eines
oder beider Augen
- Schielstellung
der Augen (das schielende Auge
wird unterdrückt und in seiner Entwicklung behindert)
- Bewegungsstörungen
der Augen
- Augenzittern
- Angeborene
Linsentrübungen (Grauer
Star)
- Angeborene
Augendruckerhöhungen mit
Zerstörung des Sehnerven (Grüner Star)
- Trübungen
der Hornhaut
- Tumore des
Auges, der Augenlider und der
Augenhöhle
- Fehlstellung der
Lider mit teilweiser oder
vollständiger Abdeckung eines Auges
Einige dieser
Erkrankungen werden bereits von den
Eltern
entdeckt, andere bedürfen einer eingehenden Untersuchung durch
den
Augenarzt!
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Kinderwartebereich
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Eine
reduzierte Sehentwicklung
führt auch zu einer verzögerten Allgemeinentwicklung!
Das Ausbleiben einer entsprechenden Therapie kann für Ihr Kind
auch langfristige Folgen haben:
- Lern- und
Konzentrationsprobleme
- Einschränkung
in der Berufswahl, z.B.
durch fehlendes räumliches Sehen
- Probleme bei der
Konzentration und verminderte
Belastbarkeit bei Arbeiten am Bildschirm
- Schwerwiegende
Sehbehinderung bei Verlust des
„guten“ Auges (z. B. durch Verletzungen)
- Soziale Probleme
durch Kontaktschwierigkeiten
bei stärkerem Schielen

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Sehschule mit Harms-
Wand
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Unter Schielen
versteht man einen Stellungsfehler
der
Augen, wobei nur ein Auge auf das fixierte Objekt gerichtet ist,
während das andere Auge abweicht. In der Folge kann es zum
Auftreten von Doppelbildern kommen (erworbenes Schielen beim
Erwachsenen, kindliches Spätschielen) oder der Seheindruck
eines
Auges wird unterdrückt. Es droht eine Sehschwäche des
nicht
benutzten Auges (frühkindliches Schielen).
Kindliches Schielen kann auftreten bei:
- Familiärer
Veranlagung
- Risikofaktoren
in der Schwangerschaft oder
während der Geburt
- Allgemeine
Schwächung des
Körpers (z.B. Infektionskrankheiten)
- Fehlen der
notwendigen Brille
- Organische
Augenveränderungen
(Hornhaut- oder Linsentrübungen, Tumore oder Stellungsfehler
der Lider ...)
Eine besondere
Dringlichkeit
den Augenarzt aufzusuchen liegt also vor, wenn folgende
Auffälligkeiten bestehen:
- Fehlender
Blickkontakt etwa ab der 4. bis 6.
Lebenswoche
- Risikokind
– z.B. Frühgeburt
- Verzögerte
Allgemeinentwicklung
- Augenerkrankungen
in der Familie
- Augenzittern
oder Schielen (gelegentlich oder
ständig)
- Hornhauttrübungen
- Grau-weißlich
erscheinende Pupillen
- Lidveränderungen

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Regelmäßige
Kontrollen
schützen die Augen Ihrer Kinder!
Eine augenärztliche Untersuchung ist in jedem
Lebensalter – schon
bei Säuglingen und
Kleinkindern möglich.
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Die beiden im Mutter-Kind-Pass
vorgesehenen Untersuchungs-
termine (10. bis 14. Lebensmonat und 22. bis 26. Lebensmonat) sind oft
nicht ausreichend. Da die ersten Lebensjahre für die
Entwicklung
der kindlichen Sehleistung besonders wichtig sind, ist folgender
Kontrollrhythmus empfehlenswert:
- Im ersten
Lebensjahr (bei
Auffälligkeiten in der Anamnese, siehe oben)
- Erste
Mutter-Kind-Pass Untersuchung (10. bis
14. Lebensmonat)
- Zweite
Mutter-Kind-Pass Untersuchung (22. bis
26. Lebensmonat)
- 3. bis 4.
Lebensjahr: subjektive Tests
können schon sicherer durchgeführt werden
- 5. bis 6.
Lebensjahr: als Vorbereitung
für den Schuleintritt
Bei
Auffälligkeiten und bei
erforderlicher Therapie können häufigere
Untersuchungen notwendig werden.
Wichtig:
die schlechte Sehleistung
eines, manchmal auch beider Augen bleibt den Eltern oft verborgen!

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Entgegen der weit
verbreiteten Meinung ist eine
exakte
augenärztliche Untersuchung in jedem Alter möglich.
Sie
umfasst in der Regel folgende Schritte:
- Sehtest (mit
geeigneten Testverfahren ab dem 1.
Lebensjahr möglich)
- Abdecktest (zur
Untersuchung des manifesten
oder versteckten Schielens)
- Prüfung
der Beweglichkeit der Augen
- Prüfung
der beidäugigen und der räumlichen Wahrnehmung
- Kontrolle der
zentralen Fixation
- Objektive
Bestimmung des Sehfehlers (Skiaskopie)
- Durchleuchtungstest
zum Aufdecken von Hornhaut-
und Linsentrübungen
- Augenhintergrunduntersuchung
bei erweiterter
Pupille
- Klinische
Untersuchung des
äußeren Auges (ev. an der Spaltlampe)
Das
"Eintropfen" (Skiaskopie):
Cyclopentolat Augentropfen erweitern die Pupille und verhindern die
Akkomodation der Linse.
Unter diesen Voraussetzungen kann mittels Skiaskopie eine exakte
Bestimmung des Sehfehlers in jedem Lebensalter auch ohne Mitarbeit des
Untersuchten durchgeführt werden.
Für die Verordnung einer Brille beim Kind ist die
Durchführung der Skiaskopie unerlässlich!
Die Erweiterung der Pupille hält ca. 24-36 Stunden an. In
dieser Zeit ist die Lesefähigkeit beeinträchtigt.

ist bei
konsequenter Durchführung meist
einfach und sehr erfolgreich:
- Brillenverordnung:
nur mit
einem exakten Ausgleich eines Sehfehlers (Brille) kann das kindliche
Auge das Sehen erlernen
- Prismenverordnung:
dient zum
Ausgleich einer Schielstellung der Augen und damit der Vermeidung von
Doppelbildern oder ermöglicht die Entwicklung des
beidäugigen Sehens (Stereosehen)
- Ein-
oder wechselseitiges Verkleben
der Augen: zur gezielten
Förderung eines Auges
- In manchen
Fällen wird eine Schiel-Operation
erforderlich

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Sehtest

Orthoptische Untersuchung

Innenschielen rechts

Therapie der Sehschwäche

Brillenkorrektur
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- ein
unbehandeltes Schielen aus der Kindheit
Probleme bereitet (z.B. eine zunehmende Schielstellung)
- ein verstecktes
Schielen dekompensiert
(Doppelbilder, Augenschmerzen, Konzentrationsstörungen ...)
- plötzlich Doppelbilder
auftreten (Schlaganfall, Schilddrüsenerkrankungen,
Augenmuskelentzündungen, neurologische Erkrankungen ...)

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Viele
Erkrankungen der Netzhaut, im Besonderen der Netzhautmitte,
führen zu einer
zunehmenden Verschlechterung der Sehleistung in der Ferne, aber auch
beim Lesen.
Mit
einer Brille, Lesebrille oder Kontaktlinse kann keine brauchbare
Sehschärfe
mehr erzielt werden – eine Brillenneuverordnung bringt keine
Verbesserung.
Die
häufigste Ursache für die Einschränkung der
Sehschärfe, vor allem der
Lesefähigkeit, ist die altersbedingte
Macula-
degeneration.
Trotz
moderner Therapien ist es oft erforderlich, das gesehene Bild oder
Texte
mit
optischen Hilfsmitteln so weit zu vergrößern, dass
sie wieder gesehen werden
können.
Im
Rahmen der Anpassung vergrößernder Sehhilfen wird
der Vergrößerungsbedarf
ermittelt und damit das entsprechende optische
Hilfsmittel ausgewählt. Auch färbige
Brillengläser (Kantenfiltergläser) zur
Verbesserung des Kontrastsehens kommen häufig zum Einsatz.
Entsprechend
der persönlichen Bedürfnisse
und der Motivation des Patienten
werden ein
oder auch mehrere Hilfsmittel angepasst:
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Anpassplatz
für vergr.
Sehhilfen
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Optische
Hilfsmittel
- Lupen
- Lupenbrillen
- Fernrohrlupenbrillen
- Monokulare
Elektronische
Hilfsmittel
- Bildschirmlesegeräte
- Elektronische Handlupen
- Vorlesegeräte
Sonstige
- Kantenfiltergläser
- Lichtschutzbrillen
- Lesepulte
- Leselampen mit spezieller Beleuchtung
Teure
operative Eingriffe und intravitreale Therapien haben nur einen Sinn,
wenn danach
eine optische
Versorgung mit entsprechenden Hilfsmitteln erfolgt. Die Anpassung
sollte bei noch relativ
guter Sehleistung erfolgen, weil dann der Umgang mit diesen
Hilfsmitteln leichter erlernt werden kann.
Entsprechend
dem Krankheitsverlauf ist die Auswahl der Hilfsmittel laufend
zu überprüfen und gegebenenfalls eine
Neuanpassung
durchzuführen.
Eine
erfolgreiche Anpassung vergrößernder Sehhilfen
verlangt Zeit,
Einfühlungsvermögen und Geduld von Seiten des
Anpassers
und
eine entsprechende Motivation und Mitarbeit von Seiten des Patienten.
Die Kosten werden bei gegebener Indikation zum
größten Teil von den Krankenkassen
rückerstattet.

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Auswahl an vergr. Sehhilfen
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Der Beruf der Orthoptistin
gehört zu den gehobenen medizin-technischen Berufen. Die
Ausbildung wird an
einer Fachhochschule in Salzburg oder
Wien absolviert. Die Tätigkeit der Orthoptistin
besteht in der Prävention,
der Diagnostik und Therapie von Sehstörungen des Einzelauges
sowie von
Störungen im Zusammenwirken beider Augen, wie dem angeborenen
oder erworbenen
Schielen nach Unfällen oder Krankheiten. Ein weiterer
Tätigkeitbereich ist die
optische Rehabilitation schwer Sehbehinderter, z.B. durch Anpassung
vergrößernder Sehhilfen.
Für genauere Informationen
zum Berufsbild besuchen Sie auch die Homepage des Verbandes der
Diplomierten Orthoptistinnen und Orthoptisten Österreichs: www.orthoptik.at.

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