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Sehschule
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Ursachen einer ein- oder beidseitigen Sehschwäche

Ursachen des Schielens

Der Mutter-Kind-Pass

Die Untersuchung

Die Therapie der Sehschwäche und des Schielens

Der Erwachsene findet den Weg in die Sehschule, wenn

Anpassung vergrößernder Sehhilfen

Das Berufsbild der Orthoptistin

SEHSCHULE

Kinderaugen – gutes Sehen ist keine Selbstverständlichkeit

Achten Sie auf die Augen Ihres Kindes – eine übersehene Anomalie kann zu einer unwiederbringlichen Beeinträchtigung in der Entwicklung der Sehleistung Ihres Kindes führen - Ihr Kind wird es Ihnen später danken.
 

Die Sehschule

In Zusammenarbeit mit der erfahrenen Orthoptistin Dagmar
Wurm M.A.
werden in unserer Sehschule Kinder jeden Alters, aber auch Erwachsene untersucht und bei Bedarf behandelt.

Untersucht werden Bewegungsstörungen der Augen (Schielen mit und ohne Doppelbilder), Augenzittern, Sehschwäche und alle damit zusammenhängenden Krankheitsbilder.

Die Untersuchung von Kindern braucht Erfahrung und eine besondere Zuwendung und ist in jedem Lebensalter möglich. Auch in den ersten Lebenswochen können Sehfehler (Kurz-, Weit- oder Stabsichtigkeit) oder andere Anomalien der Augen sicher diagnostiziert werden.

Rechtzeitiges Handeln ist ganz wichtig! So sollte zum Beispiel eine drohende Sehschwäche möglichst in den ersten vier Lebensjahren therapiert werden, denn mit fortschreitendem Alter wird es bedeutend schwieriger und ab dem 10. Lebensjahr nahezu unmöglich. Je früher mit einer entsprechenden Therapie begonnen wird, umso rascher und erfolgreicher wird sie sein – verlieren sie also keine wertvolle Zeit!

Die Sehentwicklung ist eine Leistung des Gehirns und wird in den ersten Lebensjahren weitgehend abgeschlossen. Eine Operation in späteren Jahren kann eine Sehschwäche (nicht erlernte Sehfähigkeit) nicht mehr ausgleichen!


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Untersuchungsraum

Ursachen einer ein- oder beidseitigen Sehschwäche (Amblyopie)

Eine Sehschwäche droht bei:

  • Sehfehlern eines oder beider Augen
  • Schielstellung der Augen (das schielende Auge wird unterdrückt und in seiner Entwicklung behindert)
  • Bewegungsstörungen der Augen
  • Augenzittern
  • Angeborene Linsentrübungen (Grauer Star)
  • Angeborene Augendruckerhöhungen mit Zerstörung des Sehnerven (Grüner Star)
  • Trübungen der Hornhaut
  • Tumore des Auges, der Augenlider und der Augenhöhle
  • Fehlstellung der Lider mit teilweiser oder vollständiger Abdeckung eines Auges

Einige dieser Erkrankungen werden bereits von den Eltern entdeckt, andere bedürfen einer eingehenden Untersuchung durch den Augenarzt!

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Kinderwartebereich

Eine reduzierte Sehentwicklung führt auch zu einer verzögerten Allgemeinentwicklung!

Das Ausbleiben einer entsprechenden Therapie kann für Ihr Kind auch langfristige Folgen haben:

  • Lern- und Konzentrationsprobleme
  • Einschränkung in der Berufswahl, z.B. durch fehlendes räumliches Sehen
  • Probleme bei der Konzentration und verminderte Belastbarkeit bei Arbeiten am Bildschirm
  • Schwerwiegende Sehbehinderung bei Verlust des „guten“ Auges (z. B. durch Verletzungen)
  • Soziale Probleme durch Kontaktschwierigkeiten bei stärkerem Schielen


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Sehschule mit Harms-
Wand

Ursachen des Schielens

Unter Schielen versteht man einen Stellungsfehler der Augen, wobei nur ein Auge auf das fixierte Objekt gerichtet ist, während das andere Auge abweicht. In der Folge kann es zum Auftreten von Doppelbildern kommen (erworbenes Schielen beim Erwachsenen, kindliches Spätschielen) oder der Seheindruck eines Auges wird unterdrückt. Es droht eine Sehschwäche des nicht benutzten Auges (frühkindliches Schielen).

Kindliches Schielen kann auftreten bei:

  • Familiärer Veranlagung
  • Risikofaktoren in der Schwangerschaft oder während der Geburt
  • Allgemeine Schwächung des Körpers (z.B. Infektionskrankheiten)
  • Fehlen der notwendigen Brille
  • Organische Augenveränderungen (Hornhaut- oder Linsentrübungen, Tumore oder Stellungsfehler der Lider ...)

Eine besondere Dringlichkeit den Augenarzt aufzusuchen liegt also vor, wenn folgende Auffälligkeiten bestehen:

  • Fehlender Blickkontakt etwa ab der 4. bis 6. Lebenswoche
  • Risikokind – z.B. Frühgeburt
  • Verzögerte Allgemeinentwicklung
  • Augenerkrankungen in der Familie
  • Augenzittern oder Schielen (gelegentlich oder ständig)
  • Hornhauttrübungen
  • Grau-weißlich erscheinende Pupillen
  • Lidveränderungen



Der Mutter-Kind-Pass

Regelmäßige Kontrollen schützen die Augen Ihrer Kinder!

Eine augenärztliche Untersuchung ist in jedem Lebensalter – schon bei Säuglingen und Kleinkindern möglich.


Die beiden im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungs-
termine (10. bis 14. Lebensmonat und 22. bis 26. Lebensmonat) sind oft nicht ausreichend. Da die ersten Lebensjahre für die Entwicklung der kindlichen Sehleistung besonders wichtig sind, ist folgender Kontrollrhythmus empfehlenswert:

  • Im ersten Lebensjahr (bei Auffälligkeiten in der Anamnese, siehe oben)
  • Erste Mutter-Kind-Pass Untersuchung (10. bis
    14. Lebensmonat)
  • Zweite Mutter-Kind-Pass Untersuchung (22. bis
    26. Lebensmonat)
  • 3. bis 4. Lebensjahr: subjektive Tests können schon sicherer durchgeführt werden
  • 5. bis 6. Lebensjahr: als Vorbereitung für den Schuleintritt

Bei Auffälligkeiten und bei erforderlicher Therapie können häufigere Untersuchungen notwendig werden.

Wichtig: die schlechte Sehleistung eines, manchmal auch beider Augen bleibt den Eltern oft verborgen!


Die Untersuchung

Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist eine exakte augenärztliche Untersuchung in jedem Alter möglich. Sie umfasst in der Regel folgende Schritte:

  • Sehtest (mit geeigneten Testverfahren ab dem 1. Lebensjahr möglich)
  • Abdecktest (zur Untersuchung des manifesten oder versteckten Schielens)
  • Prüfung der Beweglichkeit der Augen
  • Prüfung der beidäugigen und der räumlichen Wahrnehmung
  • Kontrolle der zentralen Fixation
  • Objektive Bestimmung des Sehfehlers (Skiaskopie)
  • Durchleuchtungstest zum Aufdecken von Hornhaut- und Linsentrübungen
  • Augenhintergrunduntersuchung bei erweiterter Pupille
  • Klinische Untersuchung des äußeren Auges (ev. an der Spaltlampe)

Das "Eintropfen" (Skiaskopie):

Cyclopentolat Augentropfen erweitern die Pupille und verhindern die Akkomodation der Linse.
Unter diesen Voraussetzungen kann mittels Skiaskopie eine exakte Bestimmung des Sehfehlers in jedem Lebensalter auch ohne Mitarbeit des Untersuchten durchgeführt werden.
Für die Verordnung einer Brille beim Kind ist die Durchführung der Skiaskopie unerlässlich!
Die Erweiterung der Pupille hält ca. 24-36 Stunden an. In dieser Zeit ist die Lesefähigkeit beeinträchtigt.




Die Therapie der Sehschwäche und des Schielens ...

ist bei konsequenter Durchführung meist einfach und sehr erfolgreich:

  • Brillenverordnung: nur mit einem exakten Ausgleich eines Sehfehlers (Brille) kann das kindliche Auge das Sehen erlernen
  • Prismenverordnung: dient zum Ausgleich einer Schielstellung der Augen und damit der Vermeidung von Doppelbildern oder ermöglicht die Entwicklung des beidäugigen Sehens (Stereosehen)
  • Ein- oder wechselseitiges Verkleben der Augen: zur gezielten Förderung eines Auges
  • In manchen Fällen wird eine Schiel-Operation erforderlich



Sehtest


Orthoptische Untersuchung


Innenschielen rechts


Therapie der Sehschwäche


Brillenkorrektur

Der Erwachsene findet den Weg in die Sehschule, wenn ...

  • ein unbehandeltes Schielen aus der Kindheit Probleme bereitet (z.B. eine zunehmende Schielstellung)
  • ein verstecktes Schielen dekompensiert (Doppelbilder, Augenschmerzen, Konzentrationsstörungen ...)
  • plötzlich Doppelbilder auftreten (Schlaganfall, Schilddrüsenerkrankungen, Augenmuskelentzündungen, neurologische Erkrankungen ...)



Anpassung vergrößernder Sehhilfen

Viele Erkrankungen der Netzhaut, im Besonderen der Netzhautmitte, führen zu einer zunehmenden Verschlechterung der Sehleistung in der Ferne, aber auch beim Lesen.

Mit einer Brille, Lesebrille oder Kontaktlinse kann keine brauchbare Sehschärfe mehr erzielt werden – eine Brillenneuverordnung bringt keine Verbesserung.

Die häufigste Ursache für die Einschränkung der Sehschärfe, vor allem der Lesefähigkeit, ist die altersbedingte Macula-
degeneration.


Trotz moderner Therapien ist es oft erforderlich, das gesehene Bild oder Texte mit optischen Hilfsmitteln so weit zu vergrößern, dass sie wieder gesehen werden können.

Im Rahmen der Anpassung vergrößernder Sehhilfen wird der Vergrößerungsbedarf ermittelt und damit das entsprechende optische Hilfsmittel ausgewählt. Auch färbige Brillengläser (Kantenfiltergläser) zur Verbesserung des Kontrastsehens kommen häufig zum Einsatz.

Entsprechend der persönlichen Bedürfnisse und der Motivation des Patienten werden ein oder auch mehrere Hilfsmittel angepasst:

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Anpassplatz für vergr.
Sehhilfen

Optische Hilfsmittel

  • Lupen
  • Lupenbrillen
  • Fernrohrlupenbrillen
  • Monokulare

Elektronische Hilfsmittel

  • Bildschirmlesegeräte
  • Elektronische Handlupen
  • Vorlesegeräte

Sonstige

  • Kantenfiltergläser
  • Lichtschutzbrillen
  • Lesepulte
  • Leselampen mit spezieller Beleuchtung

Teure operative Eingriffe und intravitreale Therapien haben nur einen Sinn, wenn danach eine optische Versorgung mit entsprechenden Hilfsmitteln erfolgt. Die Anpassung sollte bei noch relativ guter Sehleistung erfolgen, weil dann der Umgang mit diesen Hilfsmitteln leichter erlernt werden kann.

Entsprechend dem Krankheitsverlauf ist die Auswahl der Hilfsmittel laufend zu überprüfen und gegebenenfalls eine Neuanpassung durchzuführen.

Eine erfolgreiche Anpassung vergrößernder Sehhilfen verlangt Zeit, Einfühlungsvermögen und Geduld von Seiten des Anpassers
und eine entsprechende Motivation und Mitarbeit von Seiten des Patienten.

Die Kosten werden bei gegebener Indikation zum größten Teil von den Krankenkassen rückerstattet.


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Auswahl an vergr. Sehhilfen

Das Berufsbild der Orthoptistin

Der Beruf der Orthoptistin gehört zu den gehobenen medizin-technischen Berufen. Die Ausbildung wird an einer Fachhochschule in Salzburg oder Wien absolviert. Die Tätigkeit der Orthoptistin besteht in der Prävention, der Diagnostik und Therapie von Sehstörungen des Einzelauges sowie von Störungen im Zusammenwirken beider Augen, wie dem angeborenen oder erworbenen Schielen nach Unfällen oder Krankheiten. Ein weiterer Tätigkeitbereich ist die optische Rehabilitation schwer Sehbehinderter, z.B. durch Anpassung vergrößernder Sehhilfen.

Für genauere Informationen zum Berufsbild besuchen Sie auch die Homepage des Verbandes der Diplomierten Orthoptistinnen und Orthoptisten Österreichs: www.orthoptik.at.


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