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SEHSCHULE |
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Kinderaugen – gutes Sehen ist keine Selbstverständlichkeit
Achten Sie auf die Augen Ihres Kindes – eine übersehene Anomalie kann zu einer unwiederbringlichen Beeinträchtigung in der Entwicklung
der Sehleistung Ihres Kindes führen - Ihr Kind wird es Ihnen später danken. |
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Die Sehschule
In Zusammenarbeit mit der erfahrenen Orthoptistin Mag. Dagmar Wurm werden in unserer Sehschule Kinder jeden Alters, aber auch
Erwachsene untersucht und bei Bedarf behandelt.
Untersucht werden Bewegungsstörungen der Augen (Schielen mit und ohne
Doppelbilder), Augenzittern, Sehschwäche und alle damit zusammenhängenden Krankheitsbilder.
Die Untersuchung
von Kindern braucht Erfahrung und eine besondere Zuwendung und ist in jedem Lebensalter möglich. Auch in den ersten Lebenswochen können Sehfehler
(Kurz-, Weit- oder Stabsichtigkeit) oder andere Anomalien der Augen sicher diagnostiziert werden.
Rechtzeitiges Handeln ist ganz wichtig!
So sollte zum Beispiel eine drohende Sehschwäche möglichst in den ersten vier Lebensjahren therapiert werden, denn mit fortschreitendem Alter wird
es bedeutend schwieriger und ab dem 10. Lebensjahr nahezu unmöglich. Je früher mit einer entsprechenden Therapie begonnen wird, umso rascher und
erfolgreicher wird sie sein – verlieren sie also keine wertvolle Zeit!
Die Sehentwicklung ist eine Leistung des Gehirns und wird in den
ersten Lebensjahren weitgehend abgeschlossen. Eine Operation in späteren Jahren kann eine Sehschwäche (nicht erlernte Sehfähigkeit) nicht mehr
ausgleichen!

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 Untersuchungsraum
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Eine Sehschwäche droht bei:
- Sehfehlern eines oder beider Augen
- Schielstellung der Augen (das schielende Auge wird unterdrückt und in seiner Entwicklung behindert)
- Bewegungsstörungen der Augen
- Augenzittern
- Angeborene Linsentrübungen (Grauer Star)
- Angeborene Augendruckerhöhungen mit Zerstörung des Sehnerven (Grüner Star)
- Trübungen der Hornhaut
- Tumore des Auges, der Augenlider und der Augenhöhle
- Fehlstellung der Lider mit teilweiser oder vollständiger Abdeckung eines Auges
Einige dieser Erkrankungen werden bereits von den Eltern entdeckt, andere bedürfen einer eingehenden Untersuchung durch den Augenarzt!
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 Kinderwartebereich
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Eine reduzierte Sehentwicklung führt auch zu einer verzögerten Allgemeinentwicklung!
Das Ausbleiben einer entsprechenden Therapie
kann für Ihr Kind auch langfristige Folgen haben:
- Lern- und Konzentrationsprobleme
- Einschränkung in der Berufswahl, z.B. durch fehlendes räumliches Sehen
- Probleme bei der Konzentration und verminderte Belastbarkeit bei Arbeiten am Bildschirm
- Schwerwiegende Sehbehinderung bei Verlust des „guten“ Auges (z. B. durch Verletzungen)
- Soziale Probleme durch Kontaktschwierigkeiten bei stärkerem Schielen

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 Sehschule mit Harms- wand
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Unter Schielen versteht man einen Stellungsfehler der Augen, wobei nur ein Auge auf das fixierte Objekt gerichtet ist, während
das andere Auge abweicht. In der Folge kann es zum Auftreten von Doppelbildern kommen (erworbenes Schielen beim Erwachsenen,
kindliches Spätschielen) oder der Seheindruck eines Auges wird unterdrückt. Es droht eine Sehschwäche des nicht benutzten
Auges (frühkindliches Schielen).
Kindliches Schielen kann auftreten bei:
- Familiärer Veranlagung
- Risikofaktoren in der Schwangerschaft oder während der Geburt
- Allgemeine Schwächung des Körpers (z.B. Infektionskrankheiten)
- Fehlen der notwendigen Brille
- Organische Augenveränderungen (Hornhaut- oder Linsentrübungen, Tumore oder Stellungsfehler der Lider ...)
Eine besondere Dringlichkeit den Augenarzt aufzusuchen liegt also vor, wenn folgende Auffälligkeiten bestehen:
- Fehlender Blickkontakt etwa ab der 4. bis 6. Lebenswoche
- Risikokind – z.B. Frühgeburt
- Verzögerte Allgemeinentwicklung
- Augenerkrankungen in der Familie
- Augenzittern oder Schielen (gelegentlich oder ständig)
- Hornhauttrübungen
- Grau-weißlich erscheinende Pupillen
- Lidveränderungen

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Regelmäßige Kontrollen schützen die Augen Ihrer Kinder!
Eine augenärztliche Untersuchung ist in jedem Lebensalter
– schon bei Säuglingen und Kleinkindern möglich.
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Die beiden im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungs- termine (10. bis 14. Lebensmonat und 22. bis 26. Lebensmonat) sind oft
nicht ausreichend. Da die ersten Lebensjahre für die Entwicklung der kindlichen Sehleistung besonders wichtig sind, ist folgender
Kontrollrhythmus empfehlenswert:
- Im ersten Lebensjahr (bei Auffälligkeiten in der Anamnese, siehe oben)
- Erste Mutter-Kind-Pass Untersuchung (10. bis
14. Lebensmonat)
- Zweite Mutter-Kind-Pass Untersuchung (22. bis
26. Lebensmonat)
- 3. bis 4. Lebensjahr: subjektive Tests können schon sicherer durchgeführt werden
- 5. bis 6. Lebensjahr: als Vorbereitung für den Schuleintritt
Bei Auffälligkeiten und bei erforderlicher Therapie können häufigere Untersuchungen notwendig werden.
Wichtig: die
schlechte Sehleistung eines, manchmal auch beider Augen bleibt den Eltern oft verborgen!

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Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist eine exakte augenärztliche Untersuchung in jedem Alter möglich. Sie umfasst in der
Regel folgende Schritte:
- Sehtest (mit geeigneten Testverfahren ab dem 1. Lebensjahr möglich)
- Abdecktest (zur Untersuchung des manifesten oder versteckten Schielens)
- Prüfung der Beweglichkeit der Augen
- Kontrolle der zentralen Fixation
- Objektive Bestimmung des Sehfehlers (Skiaskopie)
- Durchleuchtungstest zum Aufdecken von Hornhaut- und Linsentrübungen
- Augenhintergrunduntersuchung bei erweiterter Pupille
- Klinische Untersuchung des äußeren Auges (ev. an der Spaltlampe)
Das "Eintropfen" (Skiaskopie):
Cyclopentolat Augentropfen erweitern die Pupille und verhindern die Akkomodation der Linse.
Unter diesen Voraussetzungen kann mittels Skiaskopie eine exakte Bestimmung des Sehfehlers in jedem Lebensalter auch ohne Mitarbeit
des Untersuchten durchgeführt werden. Für die Verordnung einer Brille beim Kind ist die Durchführung der Skiaskopie
unerlässlich! Die Erweiterung der Pupille hält ca. 24-36 Stunden an. In dieser Zeit ist die Lesefähigkeit beeinträchtigt.

ist bei konsequenter Durchführung meist einfach und sehr erfolgreich:
- Brillenverordnung: nur mit einem exakten Ausgleich eines Sehfehlers (Brille) kann das kindliche Auge das Sehen
erlernen
- Prismenverordnung: dient zum Ausgleich einer Schielstellung der Augen und damit der Vermeidung von Doppelbildern oder
ermöglicht die Entwicklung des beidäugigen Sehens (Stereosehen)
- Ein- oder wechselseitiges Verkleben der Augen: zur gezielten Förderung eines Auges
- In manchen Fällen wird eine Schiel-Operation erforderlich
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 Sehtest
 Orthoptische Untersuchung
 Innenschielen rechts
 Therapie der Sehschwäche

Brillenkorrektur
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- ein unbehandeltes Schielen aus der Kindheit Probleme bereitet (z.B. eine zunehmende Schielstellung)
- ein verstecktes Schielen dekompensiert (Doppelbilder, Augenschmerzen, Konzentrationsstörungen ...)
- plötzlich Doppelbilder auftreten (Schlaganfall, Schilddrüsenerkrankungen, Augenmuskelentzündungen, neurologische
Erkrankungen ...)

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Die Orthoptistin hat eine 3-jährige Ausbildung an einer Akademie für den orthoptischen Dienst absolviert. Durch die
jahrelange Zusammenarbeit mit Mag. Dagmar Wurm an der Augenabteilung des AKH Wels und durch gute Kontakte zu in- und
ausländischen Sehschulen haben wir eine große Erfahrung in der Diagnostik und Therapie der kindlichen Sehstörungen und bei Schielproblemen
von Erwachsenen erreichen können.
Für genauere Informationen zum Berufsbild der Orthoptistin und zu den einzelnen
Krankheitsbildern besuchen Sie auch die Homepage des Verbandes der Diplomierten Orthoptistinnen Österreichs:
www.orthoptik.at.

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